Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Experten fordern Korrekturen bei der Förderung
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert.
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert. Die Mitglieder, vorwiegend aus Wissenschaft und Industrie, monieren, dass hoch aufgeständerte Anlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch benachteiligt würden. Vor allem aufgrund der gestiegenen Stahlpreise seien diese Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Die aktuelle Technologieprämie im EEG 2023 in Höhe von 1,2 Cent/kWh ist aus Sicht der Experten nicht ausreichend. Sie mahnen daher ein eigenes Fördersegment für aufgeständerte Anlagen an.
Auch kleinere Anlagen, die bisher im EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, sollten der AG zufolge eine Technologieprämie erhalten können. Das betreffe Anlagen mit weniger als 1 MW Nennleistung; bei Bürgerenergieanlagen liege die Grenze bei 6 MW Nennleistung.
Höherstehende Solarmodule hätten gleich mehrere Vorteile, so die Forschenden: Diese ermöglichten eine Bewirtschaftung unterhalb der Anlagen, wodurch auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden könne. Und die Kulturpflanzen profitierten vom Schutz der Solarmodule, erklärte der in der AG beteiligte Pflanzenökologe Prof. Andreas Schweiger von der Universität Hohenheim. Zudem empfehlen die Wissenschaftler weitere Forschung, um herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann.
Darüber hinaus drängt die Gruppe auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sie fordert, auch im Außenbereich befindliche Agri-PV-Systeme in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben nach dem Baugesetz zu privilegieren. In der Regel sei derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtlichen Kommunen nötig. Das zeitaufwendige Verfahren verzögere den Ausbau. AgE/np
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Experten fordern Korrekturen bei der Förderung
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert.
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert. Die Mitglieder, vorwiegend aus Wissenschaft und Industrie, monieren, dass hoch aufgeständerte Anlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch benachteiligt würden. Vor allem aufgrund der gestiegenen Stahlpreise seien diese Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Die aktuelle Technologieprämie im EEG 2023 in Höhe von 1,2 Cent/kWh ist aus Sicht der Experten nicht ausreichend. Sie mahnen daher ein eigenes Fördersegment für aufgeständerte Anlagen an.
Auch kleinere Anlagen, die bisher im EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, sollten der AG zufolge eine Technologieprämie erhalten können. Das betreffe Anlagen mit weniger als 1 MW Nennleistung; bei Bürgerenergieanlagen liege die Grenze bei 6 MW Nennleistung.
Höherstehende Solarmodule hätten gleich mehrere Vorteile, so die Forschenden: Diese ermöglichten eine Bewirtschaftung unterhalb der Anlagen, wodurch auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden könne. Und die Kulturpflanzen profitierten vom Schutz der Solarmodule, erklärte der in der AG beteiligte Pflanzenökologe Prof. Andreas Schweiger von der Universität Hohenheim. Zudem empfehlen die Wissenschaftler weitere Forschung, um herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann.
Darüber hinaus drängt die Gruppe auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sie fordert, auch im Außenbereich befindliche Agri-PV-Systeme in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben nach dem Baugesetz zu privilegieren. In der Regel sei derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtlichen Kommunen nötig. Das zeitaufwendige Verfahren verzögere den Ausbau. AgE/np
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Experten fordern Korrekturen bei der Förderung
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert.
Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert. Die Mitglieder, vorwiegend aus Wissenschaft und Industrie, monieren, dass hoch aufgeständerte Anlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch benachteiligt würden. Vor allem aufgrund der gestiegenen Stahlpreise seien diese Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Die aktuelle Technologieprämie im EEG 2023 in Höhe von 1,2 Cent/kWh ist aus Sicht der Experten nicht ausreichend. Sie mahnen daher ein eigenes Fördersegment für aufgeständerte Anlagen an.
Auch kleinere Anlagen, die bisher im EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, sollten der AG zufolge eine Technologieprämie erhalten können. Das betreffe Anlagen mit weniger als 1 MW Nennleistung; bei Bürgerenergieanlagen liege die Grenze bei 6 MW Nennleistung.
Höherstehende Solarmodule hätten gleich mehrere Vorteile, so die Forschenden: Diese ermöglichten eine Bewirtschaftung unterhalb der Anlagen, wodurch auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden könne. Und die Kulturpflanzen profitierten vom Schutz der Solarmodule, erklärte der in der AG beteiligte Pflanzenökologe Prof. Andreas Schweiger von der Universität Hohenheim. Zudem empfehlen die Wissenschaftler weitere Forschung, um herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann.
Darüber hinaus drängt die Gruppe auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sie fordert, auch im Außenbereich befindliche Agri-PV-Systeme in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben nach dem Baugesetz zu privilegieren. In der Regel sei derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtlichen Kommunen nötig. Das zeitaufwendige Verfahren verzögere den Ausbau. AgE/np


